Mietvertrag Sportboot 

Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen

  1. Übernahme

1.1. Zur Nutzung des Mietbootes ist berechtigt, wer als MieterIn im Besitz eines für die entsprechende Kategorie gültigen Führerausweis ist, dass 25. Altersjahr erreicht hat und Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz besitzt. Ebenso berechtigt sind ausdrücklich und unter der Verantwortung des/der MieterIn autorisierte Drittpersonen, die die gleichen Anforderungen erfüllen. Lernfahrten und Taxifahrten sind mit dem Mietboot nicht gestattet.

1.2. Das Boot wird vollgetankt übergeben. Treibstoff, Kühlwasser und Motorenöl werden regelmässig überprüft und nachgefüllt.

1.3. Vor Abfahrt ist der Zustand des Bootes zu kontrollieren und auf dem Zustandskontrollblatt (unten) einzutragen. Schäden welche nicht aufgenommen wurden können dem Mieter verrechnet werden.

1.4. Der/die MieterIn überprüft, ob alle notwendigen Schiffspapiere an Bord sind.

1.5. Ebenfalls vor Abfahrt muss geprüft werden, ob das vorgeschriebene Rettungsmaterial und Feuerlöschgerät an Bord ist.

1.6. Das Boot ist mit einer Plakette mit der maximalen Zuladung versehen. Zugelassen für die Miete sind max. 6 Personen

1.7. Boatpoint behält sich vor, den Mietvertrag unter Kostenfolge zulasten des/der Mieters/Mieterin zu annullieren, wenn sich zeigen sollte, dass der/die MieterIn nicht sachgemäss mit dem Boot umgehen kann.

  1. Betrieb

2.1. Die Einhaltung des eidgenössischen Schifffahrtsrechtes sowie der lokalen kantonalen Bestimmungen ist vom Mieter/von der Mieterin jederzeit zu gewährleisten. Der/die MieterIn haftet persönlich für alle geahndeten Verstösse gegen das Schifffahrtsrecht.

2.2. Der/die MieterIn amtet als Schiffsführer und ist als solcher für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich, insbesondere - der Einhaltung der maximalen Beladung (6 Personen) gemäss Zulassung vom Vermieter - der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Uferzonen sowie dem Seebecken der Stadt Zürich - die Vorschriften betreffend dem Befahren der Uferzonen. - die Vorschriften betreffend den Betriebszeiten für Wasserski/Wakeboard sowie der Einhaltung aller geltenden Fahrregeln gemäss Schifffahrtsrecht. Fahren ist nur bei Tag und klarer Sicht erlaubt, frühestens ab 08:00 Uhr und spätestens bis 21:00 Uhr. Auf dem Boot müssen zwei Personen sein: die Bootsführerin bzw. der Bootsführer und

eine zweite geeignete Person, die den Funtube und die gezogene Person ständig beobachtet.

2.3. Der/die MieterIn beachtet die Untiefen gemäss Seefahrtskarten und haftet für alle Schäden, die durch das Auflaufen auf Grund (Schiffsschraube!) entstehen. Beim Einfahren in eine Untiefe ist im Zweifelsfalle sofort der Motor abzustellen und der Antrieb hydraulisch anzuheben.

  1. Abgabe

3.1. Das Boot ist vollgetankt abzugeben (die Tankstellen schliessen in der Regel um 19:30 Uhr!)

 3.2. Es darf nur der gemäss Betriebsanleitung vorgesehene Treibstoff (in der Regel bleifrei 95) getankt werden. Das Betanken mit Kanistern ist nicht zulässig.

3.3. Bei der Abgabe erfolgt eine Zustandskontrolle des Bootes, eine Kontrolle des Bootszubehörs sowie der Sportgeräte. Für fehlendes oder defektes Zubehör oder Sportgeräte haftet der/die MieterIn.

3.4 Der/die MieterIn verpflichtet sich, das Mietboot ordnungsgemäß zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Sollten umfangreiche Reinigungsarbeiten erforderlich sein, werden diese von der Bootsvermietung Boatpoint durchgeführt und mit CHF 120.- pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt. 3.5. Wird das Mietobjekt nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, so hat der/die MieterIn für jede (angefangene) Stunde CHF 100.00 zu zahlen. Der/die MieterIn hat den Vermieter unverzüglich über die Verspätung zu informieren.

  1. Pflichten im Falle eines Unfalls

4.1 Im Falle eines Unfalls ist der/die MieterIn verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, damit gemeinsam der Schaden und das weitere Vorgehen besprochen werden können.

4.2 Bei erheblichem Sach- oder Personenschaden muss sofort die Seepolizei hinzugezogen werden.

4.3 Außerdem ist eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen und Adressen der beteiligten Personen sowie Zeugen festzuhalten.

4.4 Mündliche oder schriftliche Zusagen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind untersagt.

  1. Versicherungen

5.1 Das Mietboot ist haftpflichtrechtlich gegen Drittschaden versichert. Zusätzlich ist das Boot kaskoversichert. Der Mieter trägt, ausser bei Sturmschäden, den Selbstbehalt von CHF 500.00.

5.2 Der/die MieterIn haftet persönlich für alle Schäden, die nicht durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgedeckt sind (z. B. grobe Fahrlässigkeit, beschädigte Polster, defekte Ausrüstung, defekter Propeller, Schäden durch den Anker, verlorene Gegenstände usw.). Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung und Kosten für Personenschäden. Der/Die MieterIn und weitere Gäste der Mietboote sind für eine angemessene Unfall- / Personenschutzversicherung selbst verantwortlich

5.3 Boatpoint verfügt über eine zusätzliche Versicherung, die den am Seil gezogenen Wasserskifahrer versichert.

5.4 Mutwillige Schäden, die durch unsachgerechtes Manövrieren, unzulässige Fahrtmanöver sowie bei Fahrten trotz Sturmwarnung entstehen sind vom Mieter vollumfänglich zu übernehmen.

5.5. Der Vermieter lässt die Reparaturen bei einer offiziellen Werkstatt durchführen.

5.6. Für einen daraus entstehenden Erwerbsausfall während der Reparaturzeit des Mietbootes ist der Mieter haftbar.

   6. Haftungsausschluss des Vermieters.

Kommt es während der Mietdauer zu einem Defekt, welcher die Weiterfahrt verhindert oder zu einem Zeitverlust kommt, so haftet der Vemieter nur für die entstandenen Schäden, wenn er das Mietboot vorsätzlich in nicht fahrtauglichen Zustand übergeben hat.

  1. Stornierungsbedingungen

7.1 Reservationen können bis 48 Stunden vor Mietantritt kostenfrei storniert werden

7.2 Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor Mietantritt, wird der volle Betrag für die vereinbarte Mietdauer geschuldet.

7.3 Eine allfällige Annulationskostenversicherung ist Sache des Mieters.

7.4 Es kann zu einer witterungsbedingten Stornierung seitens Boatpoint kommen, insbesondere bei Sturmwarnung. Die Mietkosten werden in diesen Fällen storniert.

7.5 Sollte das Mietboot zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn nicht fahrbereit sein, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ersatzlos und ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter wird umgehend darüber informiert.

  1. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Domizil von Boatpoint als Gerichtsstand. Wichtige Informationen!

Um zusätzlich Kosten zu vermeiden, muss das Schadenprotokll sorgfältig und vollständig Ausgefüllt werden, ansonsten tritt Punkt 1.5 / 3.4 in Kraft. Dem Mieter werden 15min Überzeit gewährleistet auf die Abgabe Zeit ohne eine zusätzliche Verrechnung einer angefangen Stunde zu erhalten. Bis spätestens 19.15Uhr muss das Boot komplett gereinigt, vollgetankt und abgedeckt am Platz stehen. Der Schlüssel muss im Schlüsselkasten Deponiert sein. Das Boot wird von der Firma Boatpoint jeden Abend